Informationen / Aktuelles
Am 04.05.2023 wurde das Rezertifizierungssaudit nach ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 durchgeführt.
Die neuen Zertifikate liegen nun vor und stehen hier als Download zur Verfügung (Klick auf QM Zertifikate oben rechts).
August 2017
Wir möchten Sie über den aktuellen Stand der Chromtrioxid-Zulassung unterrichten.
SVHC-Stoffe können in den Anhang XIV der REACh-Verordnung aufgenommen werden. Das bedeutet, dass diese Stoffe nach einer vorgegebenen Frist lediglich mit einer erteilten Zulassung verwendet werden dürfen.
Cr(VI)-Substanzen, u.a. Chromtrioxid, wurden im April 2013 in den Anhang XIV aufgenommen.
Die letzte Möglichkeit, einen Autorisierungsantrag zu stellen, war das sogenannte „Latest Application Date“, welches am 21.03.2016 eintrat.
Die Verwendung von Cr-VI-Substanzen kann bis zum sogenannten „Sunset date“ (21.09.2017) erfolgen.
Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen weiterhin Cr(VI)-haltige Produkte verwendet werden.
Um über den „Sunset date“ hinaus weiterhin Cr(VI)-Produkte verwenden zu können, wird eine Zulassung angestrebt. Die notwendigen Zulassungsanträge wurden von verschiedenen Konsortien erstellt und mit dem Ziel einer Genehmigung zur Weiterverwendung von Cr(VI) bei der ECHA eingereicht.
Wir sind zuversichtlich, dass wir im Rahmen einer Autorisierung Cr(VI)-Produkte weiterhin verwenden dürfen.
Leider ist die ECHA (Europäische Chemikalienbehörde) nicht in der Lage bis zu diesem „Sunset date“ eine Entscheidung zu treffen. Dies bedeutet, dass solange Cr(VI)-Produkte eingesetzt werden dürfen, bis eine Entscheidung getroffen wurde.
Auch in Zukunft halten wir Sie gerne über Entwicklungen, welche aus der REACh-Verordnung folgen und unsere Prozesse betreffen informiert. Bitte beachten Sie auch die aktuellen Informationen auf unserer Internetseite.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hier informieren wir unsere Kunden über die REACH-Verordnung bezüglich unserer Verpflichtungen.
Wir als Beschichter sind nachgeschalteter Anwender (DU) und daher von der Registrierung von Stoffen nicht betroffen.
- | Unser Firmensitz liegt in der EU. |
- | Die REACH-Verordnung ist uns bekannt und wir werden sie einhalten. |
- | Die Firma Scherer GmbH stellt keine registrierungspflichtigen Chemikalien her, vertreibt keine und importiert auch keine in die EU. |
- | Wir liefern keine registrierungspflichtigen Stoffe an Sie. |
- | Unsere Beschichtungen enthalten keine SVHC Stoffe über den Grenzwerten. |
- | Unseren Lieferanten ist REACH bekannt. |
- | Wir bemühen uns, dass unsere Lieferanten alle Stoffe registrieren lassen, die wir von ihnen beziehen um die Lieferkette sicher zu stellen. |
Da wir keinen Einfluss auf die Registrierung von Stoffen haben, die wir von unseren Lieferanten beziehen, können wir
keine Aussage darüber machen, ob bestimmte Stoffe weiterhin lieferbar sind.
Daher können wir auch keine verbindliche Garantie für die Lieferfähigkeit in Zukunft geben.
Die Lieferanten befinden sich in der Vorregistrierungsphase. Wir haben zurzeit keine Kenntnis darüber, dass bestimmte Stoffe nicht vorregistriert werden, bzw. vom Markt genommen werden.
Sollte es Stoffe geben, die nicht vorregistriert werden und damit nicht mehr lieferbar sind, werden wir uns um Alternativen bemühen. Sollten Alternativen nicht möglich sein, werden wir Sie informieren.
Ansprechpartner in unserem Haus für REACH:
G. Scherer
Telefon 0 78 32 - 799-10
g@scherer.eu